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III. Aufgaben und Ziele des Völkerbunds1) Sicherung des Weltfriedens 2) Förderung der internationalen Zusammenarbeit Es sollte keine traditionelle einzelstaatliche Gewaltpolitik mehr geben. Statt dessen sollten nun alle Staaten durch wirtschaftliche bzw. militärische Sanktionen Druck auf eine Angreifernation ausüben können. Für die Sanktionen war allerdings eine 2/3 Mehrheit der Mitglieder nötig um Sanktionen zu verhängen. Ferner sollte der Völkerbund zur freien Diskussion der Staatsmänner vor der Weltöffentlichkeit dienen um die Geheimdiplomatie,die vor dem 1. Weltkrieg oft üblich war zu verhindern. 3) Erhaltung des neuen politischen Systems aufgrund der Koppelung mit den Pariser Friedensverträgen 4) Schlichtung internationaler Streitfragen Die Mitglieder verpflichteten sich zur friedlichen Lösung aller Streitigkeiten. Bei Nichteinigung rufen sie den Völkerbund an, dessen Entscheidung sie falls alle Mitglieder bis auf die zwei streitenden Länder zustimmen, anerkennen müssen. 5) Durchführung der Friedensverträge Die wichtigsten Aufgaben des Völkerbunds waren hier: a) Grenzsicherung, b) Abrüstung, c) Aufsicht über Danzig, d) Verwaltung des Saargebiets sowie e) die Kontrolle der Mandatsgebiets. Mandatsgebiete waren ehemalige deutsche Kolonie bzw. ehemalige türkische Gebiete im Nahen Osten, denen nach Ende des 1.Weltkrieges je ein Land als Mandatar zugewiesen wurden, die diese Länder verwalten sollten:
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